Der Entwurf sieht vor, dass einzelne Tiere eines Rudels in Zukunft auch dann entnommen werden können, wenn nicht genau festgestellt werden kann, welcher Wolf Nutztiere gerissen hat. Außerdem schafft der Gesetzentwurf für die zuständigen Landesbehörden mehr Rechtssicherheit. Denn: Wölfe sollen auch entnommen werden können, wenn der Schaden, den sie verursacht haben, nicht die Existenz einer Nutztierhalterin oder eines Nutztierhalters gefährdet. Zudem werden Schäden von Hobbytierhaltern stärker berücksichtigt.
Dazu machte Lars Klingbeil deutlich: „Ich bin sehr froh, dass die Bundesregierung beim Thema endlich vorangekommen ist. Diese Konkretisierung und Ausweitung der rechtlichen Vorschriften für eine Entnahme von Wölfen ist eine richtige Antwort auf die berechtigten Sorgen und Ängste in unserer Region.“ Der örtliche Bundestagsabgeordnete ergänzte allerdings, dass die Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland weiterhin genau beobachtet werden müsse.