Wichtige Hilfen für Betriebe in der Region
Die SPD-geführte niedersächsische Landesregierung unterstützt Unternehmen und Soloselbstständige aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe, die durch die Corona-Pandemie besonders getroffen wurden. Wie der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt mitteilt, stehen dafür sechs Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung. „Das sind ganz wichtige Hilfen für die Betriebe im Cuxland und im Landkreis Osterholz, die mit Blick auf die aktuellen Kraftstoffpreise genau zur richtigen Zeit kommen. Taxen sind bei uns in der Region ein extrem wichtiger Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs, da sie häufig die einige Möglichkeit darstellen, gefahren zu werden“, so Lottke. Das Taxigewerbe gewährleiste Arzt-Fahrten für Ältere und sei so eine wichtige Säule der ländlichen Infrastruktur.
Lottke sagte, aus seinen permanenten Gesprächen mit heimischen Taxiunternehmen sei ihm sehr bewusst, dass gerade die Taxibranche in Pandemiezeiten unter erheblichen Umsatzeinbußen gelitten habe. Es sei deshalb wichtig, dass das Niedersächsische Wirtschaftsministerium diese mittelständischen Betriebe dabei unterstütze, auch weiterhin ihre Leistungen erbringen zu können und verhindere, dass diese in Existenznot gerieten. „Diese Richtlinie ist wichtig, ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung – es muss aber weitergehen“, forderte der SPD-Politiker. Die letzte Erhöhung habe es 2015 in den Landkreisen gegeben: „Es muss dringend etwas passieren, das erwarte ich von beiden Landkreisen. Gestiegene Löhne, die nächste Erhöhung des Mindestlohns im Oktober und extrem hohe Mineralölkosten bilden eine Situation, dass vielen Unternehmen das Wasser bis zum Hals steht. Wir können es uns grade im ländlichen Raum nicht erlauben, dass hier etwas wegbricht, was wir nicht zurückbekommen können“, so Lottke.
Die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von durch Umsatzausfälle im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie besonders betroffene Unternehmen und Soloselbstständige des Taxi- und Mietwagengewerbes“ wurde heute veröffentlicht.
Umsatzausfälle zwischen dem 17. März 2020 und dem 30. Juni 2021 werden für die pauschalierten Ausgleichszahlungen zugrunde gelegt. Die Höhe der Ausgleichsleistung ist abhängig von der Unternehmensgröße. Kleine Unternehmen erhalten einen prozentual höheren Ausgleich als große Unternehmen. Der Fördersatz beträgt je nach Größe des Unternehmens grundsätzlich zehn bis 17,5 Prozent des nachgewiesenen Umsatzverlustes.
Antragsberechtigt sind alle gewerblichen Unternehmen und Soloselbstständige, die am 16. März 2020 eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen oder Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz hatten, über einen Betriebsstandort in Niedersachsen verfügen, den Firmensitz in Niedersachsen haben und im oben genannten Zeitraum einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro pro eingesetztem Fahrzeug erzielt haben.